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Anerkannt!

Am 24. Juni hat erneut eine Frau in einer unserer Schutzwohnungen die Nachricht bekommen, dass sie und ihre Tochter als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Wir freuen uns sehr mit ihr. Seit ihrem Interview im Februar 2024 hat sie auf diese Nachricht gewartet.

In ihrem ersten Asylverfahren, das sie ohne anwaltliche Begleitung bewältigen musste, war ihr Antrag auf Asyl abgelehnt worden. Seit Januar 2022 wurde sie von just human begleitet. Neben einem sicheren Zuhause hat sie Zugang zu psychologischer Begleitung, medizinischer Hilfe und Rechtshilfe, zu Sprachkursen und anderen Fortbildungsangeboten erhalten. Ihre Tochter besucht seit einem Jahr eine griechische Schule.

Die Situation traumatisierter Frauen in Asylverfahren

Für Frauen, die sexualisierte Gewalt überlebt haben, ist es schwer und oft unmöglich, über das Erlebte zu sprechen. Aber nur, wenn sie die Fluchtgründe schildern, haben sie in den Asylverfahren die Chance auf Anerkennung. Daher werden traumatisierte Frauen in vielen Asylverfahren zunächst abgelehnt. Um den schweren und meist retraumatisierenden Weg durch ein Asylverfahren zu gehen, brauchen die Frauen einen sicheren Ort, oft psychologische und manchmal auch psychiatrische Unterstützung, Rechtshilfe und Begleitung. All das ermöglicht just human in den Schutzwohnungen “Maison Charlotte“. Bisher haben alle Frauen, die als abgelehnte Asylbewerberinnen zu uns kamen und ihr zweites Asylverfahren im “Maison Charlotte“ abgeschlossen haben, mit dieser Unterstützung letztlich eine Anerkennung bekommen.

Die junge Frau, die jetzt ihre Anerkennung bekommen hat, war obdachlos, nachdem sie 2021 einen ablehnenden Bescheid erhalten hatte.

Sowohl bei einer Anerkennung als auch bei einer Ablehnung müssen selbst Schwangere oder Mütter mit Kindern die Camps oder andere Unterkünfte verlassen. Sie erhalten zunächst jeweils keine staatliche finanzielle Unterstützung. Aufgrund des massiv unzureichenden Wohn- und Unterstützungsangebots sind viele dann obdachlos oder kommen in prekären Wohnverhältnissen, z.B. bei Freundinnen oder Bekannten, unter. In dieser Situation sind sie massiv von Ausbeutung und Gewalt bedroht. Die Gewalt gegen obdachlose geflüchtete Frauen und ihre Kinder ist extrem. Da die Frauen meist über keinerlei finanzielle Mittel verfügen, aber sich und ihre Kinder versorgen müssen, sind sie jeder Form von Ausbeutung und Gewalt hilflos ausgeliefert. Die Verzweiflung vieler Mütter, die Not von Müttern und Kindern, ist kaum zu beschreiben.

Die lebensbedrohliche Situation vieler Geflüchteter in Griechenland ist in Deutschland bekannt. Abschiebungen nach Griechenland sind derzeit ausgeschlossen. Das wurde in mehreren Fällen entschieden (Urt. v. 15.11.2022, Az. 2 A 81/22 u.a). Es gilt auch, wenn die Menschen in Griechenland bereits einen Schutzstatus haben. Der Grund: Mangels staatlicher und sonstiger Hilfen bestehe nach der aktuellen Auskunftslage das ernsthafte Risiko, obdachlos zu werden und in eine Situation extremer materieller Not zu geraten.

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